Staatliches Berufliches Schulzentrum Max-von-Pettenkofer Neuburg a. d. Donau
Aktuelle Informationen zu Corona
Umsetzung des Masernschutzgesetzes
Am 01.03.2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Wir sind daher verpflichtet, einen Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz einzuholen. Alle Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende, die zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 neu bei uns aufgenommen werden, legen zu diesem Zweck zum Unterrichtsbeginn Ihren Impfausweis im Original oder eine entsprechende ärztliche Bescheinigung bei uns vor.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes.
Unser Ziel ist es, jungen Menschen den Weg in eine qualifizierte berufliche Zukunft zu erleichtern.
Das Staatliche Berufliche Schulzentrum Max-von-Pettenkofer Neuburg a. d. Donau gehört mit seinen acht Einzelschulen
- Berufsschule: http://www.bs-neuburg.de/
- Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung: http://www.bfs-neuburg.de/Ernaehrung-und-Versorgung
- Berufsfachschule für Kinderpflege: http://www.bfs-neuburg.de/Kinderpflege
- Berufsfachschule für Sozialpflege: http://www.bfs-neuburg.de/Sozialpflege
- Fachakademie für Sozialpädagogik: http://www.fak-neuburg.de/
- Fachoberschule: http://www.fosbos-neuburg.de
- Berufsoberschule: http://www.fosbos-neuburg.de
- Wirtschaftsschule: http://www.ws-neuburg.de/
zu den am breitesten aufgestellten beruflichen Schulen Bayerns.